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Ausgestreckter Mittelfinger ein teures Vergnügen

  • Lars Wallerang - 20. September 2018, 12:42 Uhr

Sich mit Verbalattacken oder eindeutigen Gesten abzureagieren, tut manchem Verkehrsteilnehmer gut. Doch der weggeschnappte Parkplatz oder ausgestellte Strafzettel ist ein Freibrief für Beleidigungen. Der ausgestreckte Mittelfinger kann sogar als Emoji im Internet ein teures Nachspiel haben.


Sich mit Verbalattacken oder eindeutigen Gesten abzureagieren tut manchem Verkehrsteilnehmer gut. Doch der weggeschnappte Parkplatz oder ausgestellte Strafzettel ist ein Freibrief für Beleidigungen. Der ausgestreckte Mittelfinger kann sogar als Emoji im Internet ein teures Nachspiel haben.

Eine Regel im Straßenverkehr gilt immer: Nur nicht provozieren lassen! Wer seinem Ärger doch mit beleidigenden Handzeichen Luft macht, riskiert mitunter eine saftige Geldstrafe - unter Umständen sogar, wenn der "Stinkefinger" ein Emoji auf Facebook ist. Was rechtlich dahinter steht und wie teuer das beliebte Vogelzeigen oder der ausgestreckte Mittelfinger werden können, erklären Experten des Versicherers ARAG:

Juristisch kann es sich bei "Vogel", "Mittelfinger" oder der etwas altmodischen rausgestreckten Zunge um eine Beleidigung und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Sie wird als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung definiert. Gemäß Paragraph 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Bei tätlichen Beleidigungen kann es nach dem Gesetz sogar zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kommen. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert ("Selber Idiot!"), kann der Richter laut Paragraph 199 StGB beide oder einen Beteiligten für straffrei erklären.

Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Dabei spielen vor allem die Tatumstände - Zusammenhang, Tonfall, Person des Beleidigten - eine Rolle; unter Umständen auch das Gericht, vor dem verhandelt wird. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben. Der Tagessatz ist von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig und ergibt sich in der Regel aus seinem monatlichen Nettoeinkommen, das durch 30 geteilt wird. Laut Gesetz ist der Tagessatz jedoch nach oben hin auf 30.000 Euro beschränkt.

Meist werden für eine Beleidigung durchschnittlich zehn bis 30 Tagessätze verhängt. So kann beispielsweise das Zeigen eines Vogels 20 bis 30 Tagessätze kosten. Bei einem angenommenen monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro wären damit 1.000 bis 1.500 Euro fällig. Für das Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers wurden aber auch schon 40 Tagessätze verhängt. Die rausgestreckte Zunge kommt den Täter mit durchschnittlich 150 Euro eher günstig. Für die Scheibenwischergeste waren schon mal 1.000 Euro zu zahlen und das aus Daumen und Zeigefinger gebildete A kann bis zu 750 Euro kosten.

Auch indirekte Beleidigungen - "Am liebsten würde ich sie jetzt A...loch nennen." - werden von den Gerichten als Straftat geahndet. Sich mit der Hand die Stirn schlagen, sich die Hand vor die Augen halten oder den Kopf angewidert wegdrehen sind dagegen Gesten, die in der Rechtsprechung bislang nicht als beleidigend bewertet wurden und daher straffrei blieben.

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