Motor

Deutscher Verkehrssicherheitsrat zum Kampf gegen Raser

  • Ute Kernbach/ampnet - 23. Juni 2018, 10:17 Uhr

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Ein Mensch wird getötet, weil junge Männer illegale Autorennen in der Stadt veranstalten. Diese Vorstellung ist schwer zu ertragen. Sie wird noch unerträglicher, wenn die Motive zur Sprache kommen. ,,Den Rasern geht es um Nervenkitzel", erläuterte Rainer Fuchs, Leiter der Sonderermittlungsgruppe ,,Rennen" in Köln, anlässlich eines Presseseminars des deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).

In dieser Stadt-Rennszene sind meistens illegal getunte Fahrzeuge unterwegs. Und hier geht es nicht darum, dass fahrlässig zu schnell gefahren wurde. Nein, die Raser nehmen es billigend in Kauf, Menschenleben zu gefährden. Illegale Autorennen liefern sich - nach den Erfahrungen von Fuchs - ausnahmelos junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Der Technik ihrer fahrenden Zeitbomben ist oft in einem verkehrsunsicheren Zustand mit Fahrwerksveränderungen und unzulässigen Leistungssteigerungen. Besonders gefährlich sind Fahranfänger, die hinter dem Steuer der tödlichen Geschosse sitzen und sich total überschätzen.

Mittlerweile sind illegale Straßenrennen keine Ordnungswidrigkeit mehr, Sie gelten als Straftaten. Bereits die Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen stellt der 2017 neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen. Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sprach anlässlich des DVR Presseseminars Klartext zur Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung. Seiner Meinung nach sollte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter bei Verkehrsverstößen haften. ,,Ich bin nicht gefahren, habe mein Auto verliehen und weiß nicht mehr an wen - lautet eine Standardausrede von Verkehrsteilnehmern, die nicht angehalten werden konnten", so Wendt. Dann wird die Maschinerie in Bewegung gesetzt um den Fahrer zu ermitteln. Allein in Berlin werden pro Jahr drei Hundertschaften der Polizei zur Fahrerfeststellung eingesetzt.

Gäbe es - wie im europäischen Ausland in Frankreich, den Niederlanden und Österreich - eine Halterhaftung, könnte die Polizei entlastet werden, die bisher im Zweifel an Hand von Fotos die Fahrer ermitteln muss. ,,Wir machen das nicht, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um Unfälle zu vermeiden", so Wendt.

Einwandfreies technisches Gerät zur Verkehrsüberwachung - so Wendt - ist notwendig, um Verstöße gerichtsfest nachzuweisen. Der nur durch beobachtende Polizisten festgestellte Verkehrsverstoß führe vor Gericht zu endlosen Beweisanträgen und langen Befragungen, an deren Ende dann oft die Einstellung des Verfahrens stehe, bemängelt Wendt. Besonders bei ,,brandgefährlichen Verkehrsverstößen", die Klassiker sind hier SMS- und Whats Apps-Nachrichtenschreiber hinterm Volant bei voller Fahrt, fordert Wendt härtere Sanktionen, damit Menschenleben gerettet werden.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 3177 Verkehrstote registriert. Um das nationale Ziel, die Absenkung der Getöteten im Straßenverkehr bis 2020 um 40 Prozent zu senken, sieht Wendt die Notwendigkeit, die Verkehrsüberwachung deutlich zu intensivieren. (ampnet/uk)



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