Es ist so einfach: Ein paar Klicks oder ein Telefonat, schon ist ein Zeitschriftenabo, ein Handyvertrag oder eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen. Doch wenn es an die Scheidung geht, kann es knifflig werden. Das hat die Verbraucherzentrale NRW festgestellt.
Bei einer Stichprobe mit 30 Firmen zeigten sich vielfältige Probleme. Mal lief ein Abo trotz verschicktem Trennungswunsch einfach weiter. Mal waren Kündigungsregeln online kaum zu finden. Mal sorgten sogenannte Kündigungsvormerkungen für Ärger.
Alle 30 Unternehmen wollten eine Kündigung in Textform akzeptieren - E-Mail inklusive. Für das nicht mehr ganz so aktuelle Fax-Gerät stellten noch 20 Anbieter Nummern bereit. Acht boten ein Formular im Internet an. "Jede dritte Firma im Check verwies auf ein Kundencenter als alternativen Weg", so die Verbraucherschützer. Dort können Kunden ihre Abos und Mitgliedschaften eigenständig verwalten - und teilweise, einfach per Maus-Klick, auch kündigen.
Weniger beliebt war der Abschied per Telefon. Lediglich sieben Unternehmen, darunter Amazon, Freenet und Spiegel, boten diese Möglichkeit, via Facebook und Twitter ermöglichten fünf Firmen die Kündigung.
Wie auch immer: Entscheidend ist, dass immer eine Bestätigung nebst Angabe des Beendigungszeitpunkts angefordert wird. Wenn die nicht zeitnah kommt, empfiehlt sich der klassische Weg per Einschreibebrief mit Rückschein. Nicht verwechseln sollte man diese finale Bestätigung mit einer "Kündigungsvormerkung", die einige Firmen nutzen. Der Trick dabei: "Die so ausgesprochene Kündigung wird nur wirksam, wenn Kunden innerhalb weniger Tage noch mal den Anbieter kontaktieren und den Wunsch abnicken", so die Verbraucherzentrale. Kritisch wird es auch, wenn nach einer Kündigung erst mal die E-Mail eintrudelt: "Bitte bestätigen Sie uns Ihre Kündigung kurz per Telefon."
Lifestyle
Abo-Kündigung per Mail und Fax
- Rudolf Huber/wid - 26. April 2018, 13:46 Uhr
Es ist so einfach: Ein paar Klicks oder ein Telefonat, schon ist ein Zeitschriftenabo, ein Handyvertrag oder eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen. Doch wenn es an die Scheidung geht, kann es knifflig werden. Das hat die Verbraucherzentrale NRW festgestellt.
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