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Kosten-Schock nach der Bestattung

  • Ralf Loweg/wid - 23. Februar 2018, 14:48 Uhr

Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen zunächst einmal mit ihrem Leid beschäftigt. Für viele kommt dann aber schnell der nächste Schock - und zwar, wenn es um die Kosten für die Bestattung geht.


Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen zunächst einmal mit ihrem Leid beschäftigt. Für viele kommt dann aber schnell der nächste Schock - und zwar, wenn es um die Kosten für die Bestattung geht. Eine Standard-Bestattung beispielsweise kostet durchschnittlich 6.000 Euro, darin enthalten sind Sarg, Blumenschmuck und Trauerfeier. Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) klärt darüber auf, wer die Kosten tragen muss.

Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation erleichtern: Hier kann zum Beispiel erklärt werden, wer sich möglichst um die Bestattung kümmern, an welchem Ort die Beisetzung stattfinden oder wie die Grabgestaltung aussehen sollte. Die aufgewühlten Hinterbliebenen müssen dann nicht auch noch kurzfristig Entscheidungen treffen.

Gesetzlich vorgesehen ist, dass sich die Angehörigen des Verstorbenen um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeitig ist verankert, dass das Vermögen des Verstorbenen - sofern vorhanden - für die Bestattungskosten eingesetzt wird. Dementsprechend müssen die Erben diese bezahlen, auch wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Haben Angehörige nicht geerbt, organisieren aber die Beisetzung, können sie die Kosten vom rechtmäßigen Erben zurückverlangen, erklären die Vermögensberater der DVAG. "Sind die Angehörigen nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben." Allerdings sind die Leistungen dieser sogenannten "Sozialbestattung" auf das Nötigste begrenzt. Das gilt auch, wenn der Tote keine nähere Verwandtschaft mehr hatte. Dann muss sich zusätzlich das Ordnungsamt um die Organisation der Beisetzung kümmern.

Die Kosten für unterschiedliche Bestattungsarten wie Urnen- oder Erdgrab variieren stark. Zudem gibt es erhebliche Qualitäts- und dementsprechende Preisunterschiede bei Bestattungsleistungen. Angefangen mit dem Blumenschmuck über die Ausstattung des Sargs bis hin zur Art des Grabsteins. Zudem fallen viele Kosten an, mit denen man im ersten Moment gar nicht rechnet: beispielsweise Porto für Trauerbriefe, Traueranzeigen, die Aufbewahrung des Leichnams in einer Kühlzelle, das Totenkleid oder Friedhofs- und Verwaltungskosten.

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