Immer wieder schleppen sich Angestellte trotz Krankheit zur Arbeit. Besonders bei "leichteren" Erkrankungen wie einer Erkältung wollen Betroffene ihren Kollegen und Chefs nicht zur Last fallen. Meistens ist es aber ratsamer, sich in Ruhe auszukurieren. ARAG-Experten erklären, was es zu beachten gilt. Allen voran müssen kranke Mitarbeiter dafür Sorge tragen, die restliche Belegschaft nicht anzustecken. Damit das Fehlen nicht zu schwer ins Gewicht fällt und rechtzeitig umdisponiert werden kann, ist eine rechtzeitige Krankmeldung wichtig. Die Firma beziehungsweise der Chef ist deshalb umgehend über die zu erwartende Fehlzeit zu informieren.
Der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung regelt meist, ab wie vielen Krankheitstagen der Mitarbeiter ein ärztliches Attest einreichen muss. Allerdings darf der Chef fordern, das Attest früher zu erhalten. Wer die Attestpflicht missachtet, muss mit einer vorübergehenden Einstellung der Entgeltfortzahlung (§ 7 EntFG) rechnen. Aus versicherungstechnischen Gründen sollte ein Arbeitnehmer, der während seiner Krankschreibung schneller als erwartet wieder auf den Beinen ist, mit dem Arzt und dem Chef absprechen, ob er die Arbeit wieder aufnehmen kann.
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Krank zur Arbeit: Beispielhaft oder verantwortungslos?
- Steve Schmit/wid - 15. Dezember 2017, 12:41 Uhr
Immer wieder schleppen sich Angestellte trotz Krankheit zur Arbeit. Besonders bei 'leichteren' Erkrankungen wie einer Erkältung wollen Betroffene ihren Kollegen und Chefs nicht zur Last fallen. Meistens ist es aber ratsamer, sich in Ruhe auszukurieren.
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