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Kameras im Auto für unzulässig erklärt

  • Lars Wallerang - 24. November 2017, 13:26 Uhr

Das Amtsgericht München hat eine Autofahrerin zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt, weil sie eine Kamera an ihrem Auto befestigt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefilmt hat. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es aber nicht.


Das Amtsgericht München hat eine Autofahrerin zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt, weil sie eine Kamera an ihrem Auto befestigt und damit andere Verkehrsteilnehmer gefilmt hat (Az. 1112 OWi 300 Js 121012/17). Eine klare gesetzliche Regelung gibt es aber nicht. Im aktuellen Fall hat die Frau ihren BMW X1 vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet.

Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums auf. Diese Aufzeichnungen wurden gespeichert. Auf diese Weise waren mindestens drei andere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeuges befanden, aufgezeichnet worden. Weil ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift hatte, übergab die Autofahrerin die Aufzeichnungen der Polizei.

Dann kam die unangenehme Überraschung: Gegen die Frau wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dagegen legte sie Einspruch ein. Sie meinte, dass durch die Aufnahme von Autokennzeichen keine schützenswerten Daten erhoben und gespeichert würden. Es sei ihr nur darauf angekommen, potentielle Täter einer Sachbeschädigung am Auto ermitteln zu können. Die einzelnen Fahrer der entsprechenden vor oder hinter dem Pkw parkenden Autos seien nicht erkennbar gewesen.

Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) verurteilte das Gericht die Frau wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten zu einer Geldbuße von 150 Euro. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraumes verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Das Interesse der Frau an der Aufdeckung von einer möglichen Straftat müsse hierbei zurückstehen.

Gesetzlich klar geregelt ist die Installation von Kameras im Pkw allerdings nicht - weder in Deutschland noch in den Nachbarländern. Gerichte entscheiden daher unterschiedlich. So hat das Amtsgericht Nienburg in einem Strafverfahren nach einer Drängelei auf einer Bundesstraße Dashcam-Bilder als Beweis akzeptiert. Allerdings gab es hier einen feinen Unterschied: "Hier war die Besonderheit, dass die Kamera erst eingeschaltet wurde, als die Situation brenzlig wurde" berichtet ADAC-Verkehrsjurist Dr. Markus Schäpe. Nach dem konkreten Vorfall wurde sei sie wieder ausgeschaltet worden.

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