Technologie

Spiele-Neuheiten: Fluch und Segen von Vorbestellungen

  • Thomas Schneider/cid - 23. August 2017, 16:24 Uhr

Die gamescom löst sicher auch in diesem Jahr bei vielen Spielefans den 'will ich haben'-Reflex aus. Auf der Messe anzocken und die Erfahrungen dann möglichst schnell auf dem heimischen PC oder der Spielekonsole vertiefen, lautet das Motto. Da liegt es nahe, noch nicht veröffentlichte Titel vorzubestellen, um keine Zeit zu verlieren und vielleicht sogar ein Goodie mitzunehmen. Doch Vorbestellungen haben auch ihre Tücken.


Die gamescom löst sicher auch in diesem Jahr bei vielen Spielefans den "will ich haben"-Reflex aus. Auf der Messe anzocken und die Erfahrungen dann möglichst schnell auf dem heimischen PC oder der Spielekonsole vertiefen, lautet das Motto. Da liegt es nahe, noch nicht veröffentlichte Titel vorzubestellen, um keine Zeit zu verlieren und vielleicht sogar das ein oder andere Starter- oder Day-one-Edition-Goodie mitzunehmen. Doch Vorbestellungen - egal, ob mit oder ohne Anzahlung - haben auch ihre Tücken, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) anlässlich der Spielemesse in Köln.

Zum einen blieben die später im Handel angebotenen Versionen bei der grafischen Gestaltung und den technischen Finessen nicht selten hinter der Ankündigung der Spielemacher auf der Messe zurück und seien in der dort präsentierten Form nicht zu haben, heißt es. Zum anderen sollten Verbraucher die Konditionen des Deals im Vorfeld genau prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden - besonders, wenn die Vorbestellung mit Kosten verbunden ist.

Im Zweifel raten die Verbraucherschützer dazu, dass "sich Gamer gedulden, die offizielle Veröffentlichung abwarten und sich ausgiebig im Netz bei Lets-Play-Streams, Online-Magazinen oder -Foren über den Standard der Spieleneuheiten informieren". Eltern spielebegeisterter Teenager werden sich bei diesem Vorschlag vermutlich vor Lachen nicht mehr einkriegen, obwohl er objektiv betrachtet natürlich durchaus Sinn macht. Denn häufig handelt es sich bei den vermeintlich exklusiven Vorbesteller-Boni um kosmetische Augenwischerei - etwa durch den Auftritt imposanter Avatare - und nicht um spielsteigernde Funktionen. Zudem mutieren laut der VZ NRW die angeblich limitierten "Day-One-Editionen" nicht selten zu Ladenhütern und werden oft noch Wochen oder gar Monate nach Verkaufsstart angeboten.

Wichtig zu wissen ist, dass die Vorbestellung laut der VZ oft bis zum Verkaufsstart beziehungsweise Versand rückgängig gemacht werden kann, weil ein verbindlicher Vertrag erst mit Veröffentlichung beziehungsweise Versand der Ware gültig ist. Das kann sinnvoll sein, wenn zwischen Ankündigung und realem Game-Play viel Zeit vergangen oder der Preis des Spiels erst am Erscheinungstag bekannt ist. Manche Händler gewähren hier eine Tiefpreis-Garantie, andere verlangen bei einer Vorbestellung gleich eine Anzahlung. "Spiele-Kunden sollten sich vergewissern, dass sie die Vorbestellung kostenlos rückgängig machen können. Dazu gehört, dass sie die Anzahlung komplett zurückerstattet bekommen, vor allem wenn das begehrte Spiel nicht zum zugesagten Erscheinungsdatum verfügbar ist", lautet die Empfehlung.

Beachtet werden sollte in jedem Fall die Altersfreigabe. Bei dem Hinweis "USK ab 18" oder "Keine Jugendfreigabe" darf die online bestelle Ware nämlich nur an volljährige Empfangsberechtigte ausgehändigt werden, die sich persönlich ausweisen können. Für die Lieferung mit Prüfung des Identifikationsnachweises wird in einigen Fällen ein höheres Versandentgelt fällig.

Doch der Online-Kauf hat auch Vorteile: Im Gegensatz zum Ladenkauf können Online-Kunden den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Spielepakets widerrufen und die Ware zurückschicken und bekommen anschließend den Kaufpreis und mögliche Versandkosten erstattet. Hierzu darf jedoch das Klebesiegel der Spieleverpackung nicht entfernt und erst recht kein Lizenzschlüssel verwendet worden sein.

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