Neue Fahrzeugmodelle müssen ab 1. September 2017 durch eine technische Lösung im Auto vor Tachomanipulationen geschützt werden. Das ist jetzt im Rahmen der EG-Typgenehmigung 2017/1151 vorgeschrieben. Der ADAC fordert seit vielen Jahren zum Schutz des Verbrauchers eine solche technische Lösung, die direkt im Auto und ab Werk verbaut ist.
Aus Sicht des Clubs muss im nächsten Schritt festgelegt werden, wie die neue Maßnahme gegen Tachomanipulation von den Herstellern umgesetzt und im Rahmen der Typgenehmigung überprüft wird. Ein solcher Schutz kann von neutraler Stelle bestätigt werden, etwa per Common-Criteria-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. (ampnet/nic)
Motor
Erfolg gegen Tachobetrug
- ampnet - 27. Juli 2017, 18:00 Uhr
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