Der Übergang vom Beruf in die Rente soll durch das sogenannte "Flexirentengesetz" vereinfacht werden. Zum 1. Juli 2017 treten die Änderungen in Kraft. Rechtsexperten erläutern, was nun anders wird.
Das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" bestimmt unter anderem, dass Erwerbstätige mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente erhalten sollen.
Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, haben ab Juli 2017 folgendes zu beachten: Wird dabei eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente abgezogen. ARAG-Rechtexperten weisen darauf hin, dass Personen, die mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als ihr früheres Bruttoeinkommen verdienen, den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen müssen.
Arbeitnehmer, die früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente gehen möchten, erhalten für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, einen Abzug von ihrem Rentenanspruch in Höhe von 0,3 Prozent. Dies kann durch höhere Einzahlungen ausgeglichen werden, neuerdings schon ab einem Alter von 50 Jahren (vorher 55 Jahre). Wer hingegen erst später als vorgesehen in Rente geht, profitiert weiterhin, so die Experten: Betroffene Arbeitnehmer erhalten für jeden Monat, den sie arbeiten, auf ihre spätere Rente einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auch die Rente erhöht sich durch die laufenden Beitragszahlungen.
Umfassende Informationsangebote zur Flexirente bietet die Deutsche Rentenversicherung.
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Gleitend in die Rente
- Steve Schmit/wid - 26. Juni 2017, 16:22 Uhr
Der Übergang vom Beruf in die Rente soll durch das sogenannte 'Flexirentengesetz' vereinfacht werden. Zum 1. Juli 2017 treten die Änderungen in Kraft. Rechtsexperten erläutern, was nun anders wird.
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