Lifestyle

Geteiltes Homeoffice, geteilter Steuervorteil

  • Steve Schmit/wid - 18. April 2017, 14:13 Uhr

Wer von Zuhause aus arbeitet, kann sein Homeoffice steuerlich absetzen. Bislang tat es dabei nichts zur Sache, ob dieses Heimbüro von einer oder mehreren Personen genutzt wurde. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bricht jetzt mit dieser Regelung.


Wer von Zuhause aus arbeitet, kann sein Homeoffice steuerlich absetzen. Bislang tat es dabei nichts zur Sache, ob dieses Heimbüro von einer oder mehreren Personen genutzt wurde. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bricht jetzt mit dieser Regelung. Wenn sich jetzt beispielsweise zwei Menschen das Homeoffice teilen, können auch beide bis zu 1.250 Euro geltend machen.

"Das bedeutet: Wenn ein Lehrer-Ehepaar zu Hause den Unterricht vorbereitet, kann es insgesamt bis zu 2.500 Euro in seiner Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten angeben", erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Dabei muss es sich aber um ein tatsächliches Arbeitszimmer handeln, das hauptsächlich nur für berufliche Zwecke genutzt wird, klärt die Expertin auf. Eine Nische, die man dem Wohn- oder Schlafzimmer streitig macht, erfüllt diese Bedingungen nicht.

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