Neue Computer, Tablets und Smartphones kommen sehr oft schon mit vorinstallierten Anwendungen aus dem Laden. Viele davon bleiben auf alle Ewigkeiten ungenutzt und belegen Speicherplatz. Daher spricht man auch von "Bloatware". In Frankreich hatte ein Käufer eines Laptops dagegen geklagt. Ihm passte es nicht, dass ihm neben dem Betriebssystem auch noch eine Reihe weiterer Anwendungen "aufgetischt" wurde.
Statt einfach zur Deinstallation der unerwünschten Programme überzugehen, verlangte er vom Hersteller die Kosten für die Software in Höhe von 450 Euro, die er seines Erachtens nach im Ladenpreis draufgezahlt hatte. Damit nicht genug, er forderte zusätzlich noch Schadensersatz wegen unlauterer Geschäftspraktiken in Höhe von 2.500 Euro. Der Fall landete letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser wies die Klage ab. Laut Urteil liegt bei vorinstallierten Anwendungen keine unlautere Geschäftspraxis vor, wenn das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusst wird. Das war nicht der Fall, so ARAG-Experten, daher hatte der Mann letzten Endes das Nachsehen (EuGH, Az.: C-310/15).
Technologie
Unerwünschte Anwendungen
- Steve Schmit/cid - 28. September 2016, 11:30 Uhr
Neue Computer, Tablets und Smartphones kommen sehr oft schon mit vorinstallierten Anwendungen aus dem Laden. Viele davon bleiben auf alle Ewigkeiten ungenutzt und belegen Speicherplatz. Daher spricht man auch von 'Bloatware'.
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